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Diesel-Partikelfilter für die Nachrüstung in Pkw (Foto: GTÜ)

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Auch leichte Nutzfahrzeuge und Wohnmobile werden erstmals gefördert

330 Euro Barprämie für Partikelfilter-Nachrüstung auch 2010


Köln. 7. 5. 2010 – Autofahrer, die ihren Diesel-Pkw mit einem Rußpartikelfilter
nachrüsten erhalten auch 2010 eine Barprämie von 330 Euro. Sie wird zudem rückwirkend für
bereits in diesem Jahr nachgerüstete Pkw gewährt. Darauf macht jetzt der ACV Automobil-Club Verkehr aufmerksam. Nachdem die Bundesregierung im März die weitere Förderung über 2009 hinaus beschlossen hatte, haben sich jetzt die beteiligten Ministerien auf die Fördermodalitäten verständigt.

Diese sehen erstmals auch einen Zuschuss von ebenfalls 330 Euro für
die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht vor, wie sie oft in den Innenstädten von
Handwerksbetrieben eingesetzt werden. Im Gegensatz zu den Pkw wird
der Zuschuss hier aber nur für Fahrzeuge gewährt, die nach dem
Inkrafttreten der angepassten Förderrichtlinie - einen Tag nach der
Veröffentlichung im Bundesanzeiger - nachgerüstet werden. Dies soll
Mitte Mai geschehen. Auch Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht von
bis zu 3,5 Tonnen erhalten erstmals die Förderung. Da sie im Sinne
der Richtlinie als Pkw gelten, erhalten in diesem Jahr bereits
nachgerüstete Wohnmobile die Barprämie ebenfalls rückwirkend. Die
Anträge können ab dem 1. Juni beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Die Förderperiode endet am 31. Dezember 2010, es stehen Gelder für
insgesamt rund 200 000 Nachrüstungen zur Verfügung.  Der Topf ist
also begrenzt. Wer sich zu spät für die Nachrüstung seines
Diesel-Fahrzeugs mit einem umweltfreundlichen Partikelfilter
entscheidet, könnte leer ausgehen und muss die Kosten für die
Nachrüstung allein tragen. Zusätzlich ist weiterhin die Strafsteuer
für nicht nachgerüstete Fahrzeuge von 1,20 Euro pro 100
Kubikzentimeter Hubraum und Jahr fällig.

Nachdem ab August 2009 der Gesetzgeber zusätzlich zur Förderung als
Gutschrift auf die Kfz-Steuer die Möglichkeit des Zuschusses über
eine Barprämie  eingeräumt hatte, gab es gerade gegen Ende des
vergangenen Jahres einen wahren Run auf die Einbauwerkstätten. Damit
bestätigte sich wie bereits zuvor bei der so genannten Abwrackprämie,
dass Autofahrer eher zu Investitionen neigen, wenn sie statt einer
Verrechnung über die Steuer eine unmittelbare Geldzuwendung erhalten.

Nachrüstung ist zudem für jene Autofahrer nötiger denn je, die
uneingeschränkt mobil bleiben möchten. Der Druck erhöht sich durch
die sukzessive Verschärfung der Einfahrbedingungen in die
Umweltzonen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug der
Emissionsklasse Euro 3 (gelbe Plakette) mit einem Rußpartikelfilter
nachrüsten, erhalten die grüne Plakette. Ein Filter garantiert also auf lange Sicht
uneingeschränkte Mobilität – und erhöht zudem den Wiederverkaufswert
des Fahrzeugs erheblich: Gerade in den Städten mit Umweltzonen und in
deren Umland zeigt sich, dass Diesel-Pkw ohne Partikelfilter kaum
noch nachgefragt werden. Anbieter von Nachrüstlösungen bieten für die meisten Marken und Modelle - Pkw wie leichte Nutzfahrzeuge – spezielle Einbaukits an.

Die Abwicklung der Nachrüst-Förderung erfolgt in drei Schritten:

1. Der Fahrzeughalter lässt sein Fahrzeug in der Werkstatt nachrüsten
(leichte Nutzfahrzeuge erst mit Inkrafttreten der Richtlinie). Diese
bescheinigt ihm den Einbau.
2. Mit der Bescheinigung lässt der Halter die Nachrüstung bei der
Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eintragen.
3. Zur Auszahlung der Barprämie muss dann ein Antrag beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Anträge
können ab dem 1. Juni gestellt werden, und zwar online über das
BAFA-Antragsformular ( www.bafa.de ).