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Motor & Technik |
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Download Bild: Diesel-Partikelfilter für die Nachrüstung in Pkw (Foto: GTÜ)
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Auch leichte Nutzfahrzeuge und Wohnmobile werden erstmals gefördert
330 Euro Barprämie für Partikelfilter-Nachrüstung auch 2010
Köln. 7. 5. 2010 – Autofahrer, die ihren Diesel-Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten erhalten auch 2010 eine Barprämie von 330 Euro. Sie wird zudem rückwirkend für bereits in diesem Jahr nachgerüstete Pkw gewährt. Darauf macht jetzt der ACV Automobil-Club Verkehr aufmerksam. Nachdem die Bundesregierung im März die weitere Förderung über 2009 hinaus beschlossen hatte, haben sich jetzt die beteiligten Ministerien auf die Fördermodalitäten verständigt.
Diese sehen erstmals auch einen Zuschuss von ebenfalls 330 Euro für die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vor, wie sie oft in den Innenstädten von Handwerksbetrieben eingesetzt werden. Im Gegensatz zu den Pkw wird der Zuschuss hier aber nur für Fahrzeuge gewährt, die nach dem Inkrafttreten der angepassten Förderrichtlinie - einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger - nachgerüstet werden. Dies soll Mitte Mai geschehen. Auch Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen erhalten erstmals die Förderung. Da sie im Sinne der Richtlinie als Pkw gelten, erhalten in diesem Jahr bereits nachgerüstete Wohnmobile die Barprämie ebenfalls rückwirkend. Die Anträge können ab dem 1. Juni beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Die Förderperiode endet am 31. Dezember 2010, es stehen Gelder für insgesamt rund 200 000 Nachrüstungen zur Verfügung. Der Topf ist also begrenzt. Wer sich zu spät für die Nachrüstung seines Diesel-Fahrzeugs mit einem umweltfreundlichen Partikelfilter entscheidet, könnte leer ausgehen und muss die Kosten für die Nachrüstung allein tragen. Zusätzlich ist weiterhin die Strafsteuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum und Jahr fällig.
Nachdem ab August 2009 der Gesetzgeber zusätzlich zur Förderung als Gutschrift auf die Kfz-Steuer die Möglichkeit des Zuschusses über eine Barprämie eingeräumt hatte, gab es gerade gegen Ende des vergangenen Jahres einen wahren Run auf die Einbauwerkstätten. Damit bestätigte sich wie bereits zuvor bei der so genannten Abwrackprämie, dass Autofahrer eher zu Investitionen neigen, wenn sie statt einer Verrechnung über die Steuer eine unmittelbare Geldzuwendung erhalten.
Nachrüstung ist zudem für jene Autofahrer nötiger denn je, die uneingeschränkt mobil bleiben möchten. Der Druck erhöht sich durch die sukzessive Verschärfung der Einfahrbedingungen in die Umweltzonen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug der Emissionsklasse Euro 3 (gelbe Plakette) mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, erhalten die grüne Plakette. Ein Filter garantiert also auf lange Sicht uneingeschränkte Mobilität – und erhöht zudem den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs erheblich: Gerade in den Städten mit Umweltzonen und in deren Umland zeigt sich, dass Diesel-Pkw ohne Partikelfilter kaum noch nachgefragt werden. Anbieter von Nachrüstlösungen bieten für die meisten Marken und Modelle - Pkw wie leichte Nutzfahrzeuge – spezielle Einbaukits an.
Die Abwicklung der Nachrüst-Förderung erfolgt in drei Schritten:
1. Der Fahrzeughalter lässt sein Fahrzeug in der Werkstatt nachrüsten (leichte Nutzfahrzeuge erst mit Inkrafttreten der Richtlinie). Diese bescheinigt ihm den Einbau. 2. Mit der Bescheinigung lässt der Halter die Nachrüstung bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eintragen. 3. Zur Auszahlung der Barprämie muss dann ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Anträge können ab dem 1. Juni gestellt werden, und zwar online über das BAFA-Antragsformular ( www.bafa.de ).
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