Recht
Alkohol am Steuer: Wiederholungsfall innerhalb von 10 Jahren

Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Köln. 6. 4. 2011 - Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) muss auch dann angeordnet werden, wenn zwischen zwei Verkehrsverstößen unter Alkoholeinfluss eine vergleichsweise lange Zeit liegt, in der der betreffende Autofahrer unauffällig geblieben ist, im vorliegenden Fall waren es gut neun Jahre. Der Autofahrer war wegen eines von ihm verursachten schweren Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss mit Führerscheinentzug und Strafbefehl verurteilt worden. Ein Jahr vor der – in solchen Fällen – vorgeschriebenen zehnjährigen Tilgungsfrist der Eintragung im Flensburger Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), wurde er erneut alkoholisiert mit 0,98 Promille am Steuer seines Wagens erwischt. Daraufhin war die Führerscheinbehörde „zwingend gehalten“, so der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, eine MPU anzuordnen. Einen Spielraum für mildere Maßnahmen, wie etwa eine Nachschulung, sahen die Richter nicht. (VGH Mannheim, Az.: 10 S 2173/10)