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Endstation: Diese Schilder kennzeichnen die Umweltzonen


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Endstation Umweltzone

Ab 2009 sperren weitere Städte ihre City für Fahrzeuge ohne Plakette


Köln. 30. Dezember 2008 ? Nach dem Start in Berlin, Hannover und Köln zu Jahresbeginn wurden 2008 in insgesamt in 24 Städten Umweltzonen eingerichtet. Seitdem dürfen in diesen Umweltzonen nur noch Autos fahren, die eine so genannte Umweltplakette an der Windschutzscheibe haben. Diese Einschränkungen der Fahrerlaubnis soll die Feinstaubbelastung in den Innenstädten reduzieren.

Je nach Reinigungsgrad der Abgasanlage gibt es rote, gelbe oder grüne Plaketten. Welche Plakette ein Fahrzeug erhält, kann zum Beispiel mit dem Plakettenfinder auf der Internetseite des ACV Automobilclub Verkehr unter www.acv.de ermittelt werden.

Allgemein gilt: Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser fallen in die Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette. Autos mit der Schadstoffgruppe 3 ? Euro 3 ? bekommen eine gelbe Plakette. Wer in die Schadstoffgruppe Euro 2 fällt, kann eine rote Plakette am Auto anbringen. Leer gehen die Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 aus ? dazu gehören alte Dieselfahrzeuge mit Euro 1 und Benziner ohne geregelten Katalysator. Die Zuordnung zu den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 4 erfolgt nach der Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In den alten Fahrzeugscheinen (ausgestellt vor dem 1. Oktober 2005) sind sie im Feld ?zu 1? (Fahrzeug und Aufbauart) zu finden. Relevant sind Ziffer 5 und 6. Sie ergeben die Emissionsschlüsselnummer. In den neuen Papieren steht die Nummer an der 3. und 4. Stelle des Feldes 14.1.

Eine rote Plakette reicht in Zukunft für freie Fahrt in die Innenstädte nicht mehr aus. So dürfen ab dem 1. Januar 2009 in Hannover nur noch Autos mit gelber (Diesel Euro 3) oder grüner Plakette (Diesel Euro 4, Benziner mit geregeltem Katalysator) in die Umweltzone einfahren. Für Autos mit roter Plakette ist die Einfahrt in die hannoversche City nicht mehr erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit 40 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 2010 werden in Hannover auch die Autos mit gelber Plakette aus der City verbannt.

In München wird es ab 1. Januar 2009 in Sachen Feinstaubplakette für die Autofahrer ernst. Nach einer dreimonatigen Probezeit wird nun in der bayerischen Landeshauptstadt der fließende und stehende Verkehr innerhalb des mittleren Rings kontrolliert. Wer ohne Plakette in der Umweltzone erwischt wird, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Der ACV fordert in diesem Zusammenhang die kommunalen Spitzenverbände auf, für einheitliche Regelungen bei den Fahrverboten in Umweltzonen zu sorgen. Auch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ist gefordert, sich mit seinen Länderkollegen für eine einheitliche Regelung in allen deutschen Städten einzusetzen.  ACV-Vizepräsident Lothar Maurer: ?Die Autofahrer müssen wissen, woran sie sind und nicht in jeder Stadt zunächst die dortigen Regeln für Umweltzonen studieren.? Die Bereitschaft, für den Umweltschutz auf schadstoffärmere Fahrzeuge umzusteigen oder alte Fahrzeuge entsprechend nachzurüsten, ist nach Erkenntnissen des ACV aus Umfragen nach wie vor sehr groß. Autofahrer wollen jedoch Planungssicherheit.

Durch die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter können viele Dieselfahrzeuge jedoch die Plakette der jeweils nächsthöheren Schadstoffgruppe erhalten und dabei auch noch Steuern sparen. Der Einbau eines Filters wird noch bis zum Ende des Jahres 2009 mit einem einmaligen Steuernachlass von 330 Euro gefördert. Der Aufschlag bei der Kfz-Steuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum entfällt dann.

Ab Anfang 2009 gelten weitere Umweltzonen in Bremen, Augsburg, Heilbronn, Karlsruhe, Ulm, Pforzheim, Mühlacker und Herrenberg. Mitte Februar kommen die nordrhein-westfälischen Städte Düsseldorf und Wuppertal hinzu.

Eine aktuelle Liste aller Städte mit Umweltzonen steht auf der Internet-Seite des Umweltbundesamtes unter der Adresse http://gis.uba.de/website/umweltzonen/umweltzonen.php