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Sicherheit & Verkehr |
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Download Bild: Die immer noch gültigen Führerscheine müssen spätestens 2033 gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden (Fotomontage: ACV)
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ACV: Kein Grund zur Aufregung für aktuelle Führerscheinbesitzer – lange Übergangsfristen
2013 wird der neue EU-Führerschein eingeführt
Köln. 30. August 2010 – Alle deutschen Bürger, die ab dem 19. Januar 2013 ihre Fahrerlaubnis beantragen, erhalten den neuen EU-einheitlichen Führerschein im Chipkarten-Format. Besitzer älterer Ausweisdokumente wie den alten „grauen Lappen“ oder den rosafarbenen Führerschein müssen jedoch nicht nervös werden. Der ACV Automobil-Club Verkehr: Es gibt lange Übergangsfristen – erst spätestens 2033 müssen alle Führerscheine gegen das neue Format ausgetauscht werden.
Die eigentliche Entscheidung liegt schon länger zurück und hatte ihren Ursprung in Brüssel: Schon im Dezember 2006 verabschiedete das Europäische Parlament eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Richtlinie, der zufolge ab 2013 europaweit einheitliche Führerscheine im Chipkarten- Format ausgestellt werden, die maximal 15 Jahre gültig sein dürfen und danach neu beantragt werden müssen.
Dafür gab es vielfältige und auch gute Gründe. Zum einen existieren in der Europäischen Union derzeit über 110 verschiedene Führerscheinmuster, die nach Ansicht der Brüsseler Behörden für Bürger und Behörden gleichermaßen verwirrend sind. Darüber hinaus lassen sich die oft Jahrzehnte alten Dokumente leicht fälschen und begünstigen auch den Führerschein-Tourismus.
Daher wird künftig jeder Bürger der Europäischen Union nur noch Inhaber eines einzigen Führerscheins sein dürfen und in keinem europäischen Land einen neuen Führerschein bekommen, wenn er ihm in einem anderen Mitgliedsstaat entzogen wurde.
Für rechtmäßige Führerschein-Besitzer soll es dagegen keine Probleme geben. Wer seine Fahrerlaubnis nach Ablauf der 15-Jahres-Frist verlängern will, muss nach ersten Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium hierzu lediglich einen Antrag stellen und ein neues Lichtbild abgeben. Die regelmäßige Aktualisierung des Fotos soll es in Zukunft erleichtern, den Führerscheininhaber zu erkennen. Außerdem soll der Austausch dazu führen, dass die Chipkarte auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik ist.
Für die meisten Führerscheinbesitzer wird sich die Frage der Neuausstellung aber – wenn überhaupt – erst in ferner Zukunft stellen. Denn die alten „grauen Lappen“ und der 1977 eingeführte rosafarbene Führerschein müssen erst spätestens im Jahr 2033 gegen das neue Format ausgetauscht werden, während der seit 1999 ausgestellte EU-Führerschein im Chipkartenformat spätestens 2028 erneuert werden muss.
Vorläufig nicht geplant ist im Bundesverkehrsministerium entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung der EU eine Wiederholung der Fahrtauglichkeitsprüfung oder ein Gesundheitscheck bei der Neuausstellung des Führerscheins, wie es sie in Spanien, Italien und Holland bereits gibt. Doch das könnte sich unter anderen politischen Mehrheitsverhältnissen durchaus noch ändern.
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