Sicherheit & Verkehr
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Warndreieck und Sicherheitsweste gehören in jedes Auto (Foto: ACV)

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ACV gibt Tipps für das richtige Verhalten nach Panne oder Unfall 

Sicherheit geht vor 

Köln. 19. 7. 2011 - Sebastian Vettel und seine Kollegen haben es gut. Strandet ihr Bolide unfall- oder pannenbedingt auf der Strecke, werden sofort von eifrigen Streckenposten gelbe Flaggen geschwenkt, die den nachfolgenden Verkehr warnen. Und Rennfahrer wissen: Bei Gelb dürfen sie nicht mehr überholen und müssen vom Gas gehen, was in der Regel dazu führt, dass kritische Situationen glimpflich verlaufen. 

Im Straßenverkehr ist das nicht so gut organisiert. Es gibt weder Streckenposten noch gelbe Flaggen, aber viele Verkehrsteilnehmer, die im Falle eines Falles auch noch falsch oder gar nicht reagieren. Wie der ACV Automobil-Club Verkehr berichtet, können laut einer aktuellen Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 85 Prozent aller befragten Autofahrer keine korrekten Antworten zur richtigen Reihenfolge der erforderlichen Maßnahmen geben. Demnach würden bei einem Unfall mit Sachschaden zwar die meisten Befragten (81 Prozent) die Polizei alarmieren, aber nur 35 Prozent denken an das Sichern der Unfallstelle. An das Einschalten der Warnblinklichtanlage und das Räumen der Fahrbahn dachten noch weniger Umfrageteilnehmer, nämlich nur sieben beziehungsweise acht Prozent. 

Eine Unkenntnis, die vermutlich vor allem daraus resultiert, dass man heutzutage kaum noch mit einer Panne rechnet. Reifenschäden? Gibt’s so gut wie gar nicht mehr, sagt der Autoverkäufer und begründet damit die Tatsache, dass im Kofferraum nur noch ein meist nutzloses Pannenset liegt. Und an einen Motorschaden denken wir gar nicht – geschweige daran, dass uns ein Unfall passiert. Wenn es aber doch passiert, sollte man ein paar einfache Regeln beherzigen: 

1. Ruhe bewahren
Sofort die Warnblinkanlage anschalten, möglichst weit rechts, am besten in einer Pannenbucht anhalten. Dann sofort alle Mitfahrer auf der rechten Seite aussteigen lassen und hinter die sichere Leitplanke schicken. 

2. Warnweste anlegen
In vielen europäischen Ländern ist sie Pflicht, und auch in Deutschland sollte sie im eigenen Interesse in jedem Fahrzeug griffbereit sein. Mit ihrer auffälligen Farbe warnt sie andere Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle und schützt so auch das eigene Leben. 

3. Gefahrenstelle absichern
Um kritische Situationen für den nachfolgenden Verkehr zu vermeiden, muss unbedingt ein Warndreieck aufgestellt werden. Postiert werden sollte es auf Landstraßen mindestens 100 Meter, auf Autobahnen mindestens 150 Meter vor der Gefahrenstelle. Befindet sich die Pannen- oder Unfallstelle unmittelbar hinter einer Kuppe oder Kurve, sollte man die Distanz gegebenenfalls vergrößern. Bei der Ermittlung der richtigen Entfernung leisten die Begrenzungspfosten, die im Normalfall im Abstand von 50 Metern stehen, wertvolle Hilfe. Auch bei Aufstellen des Warndreiecks ist es in jedem Fall ratsam, sich nur am äußersten Fahrbahnrand oder hinter der Leitplanke zu bewegen. 

4. Hilfe rufen
Erst nach der Absicherung sollte Hilfe angefordert werden, wobei es vor allem um eine möglichst präzise Darstellung des Notfalls und eine exakte Angabe des Standorts geht. Hilfreich sind dabei die Nummer der Straße oder Autobahn sowie eine Kilometerangabe, die auf Autobahnen alle 500 Meter auf kleinen blauen Schildern angezeigt wird. Speziell auf Autobahnen kommt es neben der Ortsangabe auch auf die Fahrtrichtung an. Wer kein Handy zur Hand hat, muss sich auf den Weg zur nächsten Notrufsäule begeben, kleine schwarze Pfeile auf den Leitpfosten weisen auf die nächstgelegene Säule hin. 

5. Hilfe leisten
Sobald eine Unfallstelle gesichert ist und die Rettungskräfte auf dem Weg sind, muss man sich um die Opfer kümmern. Befürchtungen, dabei etwas falsch zu machen oder einen Verletzten noch mehr zu schädigen, muss niemand haben. Ersthelfer, die bestmögliche Hilfe leisten, wie es ihnen nach bestem Wissen erforderlich schien, haben grundsätzlich nicht mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Laut § 323c des Strafgesetzbuchs besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung. Gerade ältere Führerscheininhaber sollten sich aber fragen, ob ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse im Ernstfall noch ausreichen und sie diese gegebenenfalls mit einem Auffrischungskurs wieder auf Vordermann bringen.