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Bei einem Sturz ist nicht der Fahrer für die Folgen verantwortlich zu machen
In Bus und Bahn muss man sich zügig festhalten
Köln. 7. 1. 2012 - Wer Bus und Bahn nutzt, muss sich zügig einen sicheren Halt verschaffen. Die Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel müssen sich nämlich nicht vergewissern, ob alle eingestiegenen Passagiere einen Sitz oder zumindest einen Haltegriff gefunden haben, bevor sie losfahren. Kommt es dadurch zu einem Sturz, ist der Fahrgast meist selbst verantwortlich. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen festgestellt.
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Richter: Neuwagen erfüllte Voraussetzungen für eine Umweltprämie nicht
Autokauf: Verkäufer muss korrekt beraten
Köln. 2. 11. 2011 - Beim Kauf eines Fahrzeugs in einem Autohaus muss korrekt beraten werden. Eine Verletzung der Beratungspflicht liegt etwa dann vor, wenn einem Kaufinteressenten ein Fahrzeug vom Verkäufer mit den Worten angeboten wird, dass es „für mein Dafürhalten“ die Voraussetzungen für den Erhalt der Umweltprämie erfülle, tatsächlich aber nicht den Förderrichtlinien entspricht.
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Richter: Differenz von unter 10 Prozent ist noch kein schwerwiegender Mangel
Keine Auto-Rückgabe wegen Mehrverbrauch
Köln. 5. 9. 2011 - Verbraucht ein Neuwagen statt der vom Hersteller angegebenen 7,1 Liter Kraftstoff in Wirklichkeit 7,7 Liter pro 100 Kilometer, ist dies noch kein ausreichender Grund, den Kaufvertrag wieder rückgängig zu machen. Dazu bedarf es eines Mehrverbrauchs von mindestens 10 Prozent. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm hingewiesen (Aktz. I-28 U 12/11).
Im zu entscheidenden Fall hatte der betroffene Autokäufer in seinem gerade erworbenen Neuwagen ein Datenblatt des Herstellers gefunden, das einen kombinierten Verbrauch von 7,1 Litern auf 100 Kilometern auswies. Ein Wert, der in der Praxis auch selbst bei betont sparsamer Fahrweise durch einen speziell geschulten Profi-Tester nicht zu erreichen gewesen ist. Dieser kam auf einen minimalen Verbrauchsdurchschnitt von 7,7 Liter. |
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BGH-Urteil für Autofahrer lässt sich auch auf das Fahrrad übertragen
Bei Sturz auf Fahrrad-Probefahrt haftet der Händler
Köln. 18. 6. 2011 - Fahrradfahren liegt im Trend. Wer sich einen neuen Drahtesel anschaffen will, ist gut beraten, auf einer Probefahrt zu testen, ob das Traum-Velo auch zu einem passt. Wenn es auf der Proberunde aber dann plötzlich kracht, ist die Ratlosigkeit oft groß. Frage Nummer eins: Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? "Kunden sind nicht schadensersatzpflichtig, wenn die Beschädigung mit den typischen Gefahren einer Probefahrt in Zusammenhang steht und ihnen nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann", erläutert ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Diese Regelung, die vom Bundesgerichtshof (BGH) ursprünglich für den Automobilbereich aufgestellt worden ist, lässt sich nach Ansicht von Juristen auch auf Probefahrten mit dem Fahrrad übertragen. |
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BGH stärkt Rechte der Kunden beim Neuwagenkauf
Rücktritt vom Kaufvertrag
Köln. 20. 5. 2011 - Ein erheblicher Mangel an einem Neuwagen berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Wann genau ein Mangel jedoch ausreichend schwerwiegend ist, führt immer wieder zum Streit zwischen Händler und Käufer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung nun die Rechte des Kunden gestärkt.
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Alkohol am Steuer
Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Köln. 6. 4. 2011 - Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) muss auch dann angeordnet werden, wenn zwischen zwei Verkehrsverstößen unter Alkoholeinfluss eine vergleichsweise lange Zeit liegt, in der der betreffende Autofahrer unauffällig geblieben ist, im vorliegenden Fall waren es gut neun Jahre. |
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Bundesfinanzhof: Keine Anrechnung bei der „Ein-Prozent-Regel“
Autoumrüstung auf Flüssiggas keine Sonderausstattung
Köln. 13. 2. 2011 - Eine nachträglich in ein teilweise privat genutztes Firmenauto eingebaute Flüssiggasanlage gilt nicht als Sonderausstattung im Sinne der Ein-Prozent-Regelung. In dem von den Richtern am Münchener Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen, das Flüssiggas vertreibt, seinen Außendienstmitarbeitern Firmenfahrzeuge zur Verfügung gestellt, die auch privat genutzt werden konnten. Die Fahrzeuge waren geleast und nach Auslieferung auf Kosten des Unternehmens für den Betrieb mit Flüssiggas umgerüstet worden. Der Arbeitgeber kam auch komplett für die Leasinggebühren auf und bezog sie in diverse Werbeaktionen mit ein. So waren die Flüssiggas-Fahrzeuge beispielsweise mit Werbeaufklebern versehen, die auf das Autogasgeschäft aufmerksam machten.
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Führerscheinentzug, weil er keine MPU nachweisen wollte
Alkoholfahrt auf dem Fahrrad
Köln. 25. 1. 2011 - Warnung für die Karnevals- und Faschingszeit: Auch wer sein Auto zu Hause lässt und mit reichlich Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, muss unter Umständen mit einem Führerscheinentzug rechnen und darf dann nur noch zu Fuß gehen. Diese Erfahrung musste ein Radler im Raum München machen, der mit 1,96 Promille auf dem Fahrrad erwischt worden war. |
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Richtgeschwindigkeit 130 auf Autobahnen
Nürnberg. 15. 1. 2011 - Wer auf der Autobahn „deutlich“ schneller als die Richtgeschwindigkeit (130 km/h) unterwegs ist – im vorliegenden Fall waren es 30 km/h über dem Limit –, kann auch ohne Verschulden für einen Unfall haftbar gemacht werden. Betroffene Autofahrer können sich nicht damit herausreden, dass der Unfall ein „unabwendbares Ereignis“ gewesen sei.
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